Zum 01.01.2020 könnte es soweit sein. Zukünftig sollen Betriebsrentner beim Krankenversicherungsbeitrag Ihrer Altersversorgung durch die Einführung eines Freibetrags entlastet werden.

Bisher musste jeder Betriebsrentner, dessen Rente über der Grenze von 155,75 EUR (im Jahr 2020 159,25 EUR) lag, seine Altersvorsorge voll verbeitragen. Durch die Neuregelung wird nur die Betriebsrente oberhalb dieses Betrages der Beitragspflicht unterworfen. Analog soll diese Regelung auch für Kapitalzahlungen (im Jahr 2020 19.110 EUR) Anwendung finden. Durch die geplante Regelung ergibt sich für die meisten Betriebsrenten eine Entlastung von rund 300 EUR im Jahr. Für die überwiegende Anzahl der Betriebsrentner bedeutet das eine deutliche Entlastung und wird auch für die laufenden Betriebsrenten gelten.

Für die überwiegende Anzahl der Betriebsrenten ergibt sich durch die geplante Neuregelung eine Entlastung von rund 300 EUR im Jahr. Der DUK Versorgungswerk e.V. begrüßt diesen Schritt außerordentlich, da auch wir in vielen Gesprächen mit Fachpolitikern aus allen Fraktionen regelmäßig die Notwendigkeit dieser Maßnahme zum Ausdruck gebracht haben.

Dies ist ein bedeutender und wichtiger Schritt um die Attraktivität der Betriebsrenten weiter zu steigern.