Die betriebliche Altersvorsorge

Warum eine betriebliche Altersvorsorge unverzichtbar ist?

Erste Einblicke und kurze Erklärungen zur betrieblichen Altersversorgung in unserem Erklärfilm

Notwendigkeit einer betrieblichen Altersversorgung

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Der demografische Wandel führt zu einer alternden Bevölkerung bzw.

wird sich die Zahl der Rentner und der Erwerbstätigen immer weiter

angleichen. Im Jahr 2030 wird sich das Verhältnis der Beitragszahler zum Verhältnis der Leistungsempfänger auf 1:1 angleichen.

 

Das Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung wird nur noch funktionieren, wenn die Leistungen für die Rentenempfänger weiter sinken. Prognostiziert wird das 2040 die Leistungen nur noch bei 50% liegen.

Es klafft eine unglaubliche Versorgungslücke für alle die nicht vorgesorgt haben!

 

Risiko Altersarmut

Aktuelle Zahlen des statistischen Bundesamtes besagen, dass 14,7 % der Menschen im Rentenalter in Armut leben und prognostizieren für das Jahr 2036 einen Anstieg auf 21,9 %.

 

Die Dunkelziffer liegt schon heute deutlich höher so veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung eine aktuelle Zahl der Altersarmut von 19,5% – das würde heißen jeder 5. Rentner ist von Armut betroffen.

 

 

 

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„Außer der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge sind Betriebsrenten eine weitere wichtige Säule der umfassenden Vorsorge für den Ruhestand. Deshalb fördert der Staat die betriebliche Altersvorsorge (bAV) seit 2001 mit Steuervorteilen und Beitragsersparnissen und räumt Arbeitnehmern ein Recht auf eine zusätzliche Betriebsrente durch Lohn- und Gehaltsumwandlung ein – auch Entgeltumwandlung  genannt.“

Ratgeber der Verbraucherzentrale
 „Altersvorsorge richtig planen“, S. 26
Januar 2014

BAV kurz erklärt

Die Betriebliche Altersvorsorge ist eine staatlich geförderte Form der zusätzlichen Altersversorgung.

Man spricht in der Altersvorsorge vom drei Säulen Modell. Die betriebliche Altersvorsorge bildet gemeinsam mit der gesetzlichen und privaten Vorsorge eine lückenlose Absicherung im Alter.

Bedeutet aber auch wer nicht zusätzlich privat und betrieblich vorsorgt muss mit Einbußen/Einschränkungen im Alter leben.

Der Staat belohnt die Eigeninitiative der Bürger bei der betrieblichen Altersvorsorge mit den besonderen Spareffekten der Entgeltumwandlung. Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze können steuer- und sozialabgabenfrei (aus dem Brutto des Arbeitnehmers) in eine Rentenversicherung einfließen.

Im Jahr 2021 sind das bis zu 284 € im Monat die angespart werden können.

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Betriebliche Altersvorsorge – Die Vorteile:

 Hoher Sparanteil bei geringem Nettoaufwand
 Bis zu 50 % staatliche Förderung durch SV- und Steuerbefreiung des Entgeltumwandlungsbetrages
 Wahlmöglichkeit zwischen Rente und Kapital
 Deutliche Reduzierung der Gesamtsteuerlast durch Verlagerung in die Rentenphase
Sicher auch bei Beantragung von Hartz IV und wird auch nicht angerechnet
 Portabilität bei Arbeitgeberwechsel durch bundesweite Präsenz