Die betriebliche Altersvorsorge

Warum eine betriebliche Altersvorsorge unverzichtbar ist?

Erste Einblicke und kurze Erklärungen zur betrieblichen Altersversorgung in unserem Erklärfilm

Notwendigkeit einer betrieblichen Altersversorgung

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Der demografische Wandel führt zu einer alternden Bevölkerung bzw.

wird sich die Zahl der Rentner und der Erwerbstätigen immer weiter

angleichen. Im Jahr 2030 wird sich das Verhältnis der Beitragszahler zum Verhältnis der Leistungsempfänger auf 1:1 angleichen.

 

Das Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung wird nur noch funktionieren, wenn die Leistungen für die Rentenempfänger weiter sinken. Prognostiziert wird das 2040 die Leistungen nur noch bei 50% liegen.

Es klafft eine unglaubliche Versorgungslücke für alle die nicht vorgesorgt haben!

 

Risiko Altersarmut

Aktuelle Zahlen des statistischen Bundesamtes besagen, dass 14,7 % der Menschen im Rentenalter in Armut leben und prognostizieren für das Jahr 2036 einen Anstieg auf 21,9 %.

 

Die Dunkelziffer liegt schon heute deutlich höher so veröffentlichte die Süddeutsche Zeitung eine aktuelle Zahl der Altersarmut von 19,5% – das würde heißen jeder 5. Rentner ist von Armut betroffen.

 

 

 

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„Die gesetzliche Rentenversicherung ist und bleibt die wichtigste Säule der Alterssicherung. Doch zusätzliche Altersvorsorge ist wichtig. Wer seinen Lebensstandard im Alter halten will, sollte sich eine private oder betriebliche Altersvorsorge aufbauen.“

Aussage der Deutschen Rentenversicherung, Stand 02/2025

BAV kurz erklärt

Der Staat fördern Ihre Entgeltumwandlung:
• Die Beiträge zur Direktversicherung sind in 2025 bis zu 644 € monatlich steuerfrei und verringern so die aktuelle Steuerlast.
• Für Beiträge bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (2025 sind das monatlich 322 €) fallen ggf. keine Sozialabgaben an.

Wollen Sie einen entspannten
und sorgenfreien Lebensabend?

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Betriebliche Altersvorsorge – Die Vorteile:

 Hoher Sparanteil bei geringem Nettoaufwand
 Bis zu 50 % staatliche Förderung durch SV- und Steuerbefreiung des Entgeltumwandlungsbetrages
 Wahlmöglichkeit zwischen Rente und Kapital
 Deutliche Reduzierung der Gesamtsteuerlast durch Verlagerung in die Rentenphase
Sicher auch bei Beantragung von Hartz IV und wird auch nicht angerechnet
 Portabilität bei Arbeitgeberwechsel durch bundesweite Präsenz

Online-Schulungen

Nutzen Sie unsere attraktiven Online-Schulungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Informieren Sie sich kostenlos über folgende Themen:

  • Wissenschaftlich bestätigt: Entgeltumwandlung lohnt sich
  • Ich geh in Rente – was nun?
  • BU – Arbeitskraftabsicherung
  • BU vs. Unfallversicherung
  • etc.