Das AUPU Versorgungswerk

Was macht uns besonders?

Miteinander - Füreinander

Die AUPU Versorgung gehört nach über fünfzehn Jahren ihres Bestehens zu den großen privaten Versorgungswerken in Deutschland. Sie bietet ihren Mitgliedern ein vielseitiges Versorgungsportfolio, das sowohl arbeitnehmer- als auch arbeitgeberfinanzierte Modelle der betrieblichen Altersvorsorge umfasst.
Als starke Gemeinschaft sind wir ein starker Verhandlungspartner und können sowohl gegenüber dem Versicherer bessere Optionen und Tarife für die Mitarbeiter verhandeln als auch gegenüber dem Gesetzgeber unseren Anliegen eine stärkere Gewichtung verleihen.
Unser Versorgungswerk sucht die am Markt besten Konditionen und kann durch das Konsortium für jeden einzelnen Mitarbeiter die besten Konditionen und Leistungen herausholen, die er unabhängig von den staatlichen Mitteln am freien Markt nicht bekommen wird. Die Vielzahl der Unternehmen und Ihrer Mitarbeiter bietet eine breite Verteilung der Risiken für den Versicherer -so sind bessere Versicherungsbedingungen für ihre Mitarbeiter möglich.
Durch die vernetzten Unternehmen in Fragen der betrieblichen Altersvorsorge gewinnen Sie nicht nur Verbündete, sondern Sie profitieren vom gemeinsamen Erfahrungsschatz in Bezug auf Umsetzung und Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge.
Durch eine gemeinsame Arbeit in den Gremien des Versorgungswerkes können Sie eigene Belange platzieren und aktiv an der Versorgungsstruktur mitwirken.
Gemeinsame Veranstaltungen und Termine bieten zudem die Möglichkeit eines Erfahrungsaustausches und Netzwerken weit über die BAV hinaus.
Unser Versorgungswerk arbeitet in Ihrem Sinne und bildet mit ihrer Hilfe den Schulterschluss zwischen den Generationen.

Die AUPU Versorgung folgt der Überzeugung, dass betriebliche Altersvorsorge der effektivste Weg ist, um Altersarmut zu vermeiden.

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Unser Leistungsspektrum

  • Keine Leistungsausschlüsse
  • Grundsätzlich keine Gesundheitsprüfung
  • Keine Verweisbarkeit (bei der Prüfung der Berufsunfähigkeit ist die
    zuletzt ausgeübte Tätigkeit ausschlaggebend)
  • Höhere Risikogewinne aufgrund von Konsortialverträgen und des eigenen Abrechnungsverbandes

Ein Ansprechpartner für alle Durchführungswege

Unterstützungskasse

Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung eines
oder mehrerer Unternehmen, zumeist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins.
Die Zahlungen an die Unterstützungskasse werden vom Arbeitgeber geleistet. Entweder direkt von ihm selbst oder durch Entgeltumwandlung. Bei Insolvenz des Arbeitgebers sind die Arbeitnehmer über den Pensions-Sicherungs-Verein geschützt, an den der Arbeitgeber Beiträge abzuführen hat.
Die Unterstützungskasse gewährt formal keinen Rechtsanspruch auf die Versorgungsleistungen. Faktisch ist dies für den berechtigten Arbeitnehmer aber nicht relevant, da in § 1 (1) BetrAVG geregelt ist: Der Arbeitgeber steht für die Erfüllung der von ihm zugesagten Leistungen auch dann ein, wenn die Durchführung nicht unmittelbar über ihn erfolgt (Subsidiärhaftung des Arbeitgebers). Bei Insolvenz des Arbeitgebers werden die Betriebsrenten grundsätzlich durch den Pensionssicherungsverein (PSVaG) gezahlt, da eine gesetzliche Insolvenzsicherungspflicht bei diesem besteht.
Der Arbeitgeber finanziert die von ihm zugesagte Versorgungsleistung über Zuwendungen an die Unterstützungskasse. Diese Zuwendungen können, in den Grenzen des § 4d Einkommensteuergesetz, als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.
Im Besonderen sei an dieser Stelle auch auf die Erfahrung und Kompetenz des AUPU Versorgungswerk e.V. bei der Ablösung öffentlich-rechtlicher Zusatzversorgung hingewiesen. Auf Basis von Leistungsplänen bis hin zu tarifierten Lösungen wurden die Mitarbeiter in der Versorgungszusage so gestellt, als wenn sie weiter in der öffentlich-rechtlichen Zusatzversorgung angemeldet gewesen wären.

Direktversicherung

Eine weit verbreitete Form der betrieblichen Altersversorgung ist die Direktversicherung. Bei diesem Durchführungsweg schließt der Arbeitgeber per Einzel- oder Gruppenvertrag eine Versicherung für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragszahler ist somit der Arbeitgeber. Begünstigter ist der Arbeitnehmer. Die Beiträge sind für den Arbeitgeber sofort abzugsfähige Betriebsausgaben. Häufig werden die Beiträge auch durch den Arbeitnehmer im Wege der Entgeltumwandlung getragen.
Direktversicherungen werden nach den Neuregelungen des Alterseinkünftegesetzes ab 2005 ebenfalls in die Steuerfreiheit gem. § 3 Nr. 63 EStG einbezogen. Für Neuverträge ab dem 01.01.2005 entfällt die Möglichkeit der Lohnsteuerpauschalierung, während für Altverträge ein Wahlrecht besteht, welches der Arbeitnehmer bis zum 30.06.2005 ausüben konnte. Auf diese Weise konnte sich der Arbeitnehmer die ggf. bisher bestehenden Vorteile sichern. Beiträge in eine Direktversicherung sind gemäß § 3 Nr. 63 EStG p.a. bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei. Sozialversicherungsfrei können die Beiträge bis 4 % p.a. der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung eingespart werden.

Pensionskasse

Pensionskassen sind rechtlich selbständige Unternehmen. Sie werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen und sind aufsichtsrechtlich Versicherungen. Den Arbeitnehmern und deren Hinterbliebenen gewähren sie einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Die Finanzierung erfolgt über Zuwendungen der Trägerunternehmen (Arbeitgeber) und aus Vermögenserträgen. Wie andere Versicherungen unterliegen sie der staatlichen Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Beiträge an eine Pensionskasse sind gemäß § 3 Nr. 63 EStG p.a. bis 8% der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei. Sozialversicherungsfrei können die Beiträge bis 4 % p.a. der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angespart werden.

Pensionsfonds

Beim Pensionsfonds handelt es sich um einen rechtlich selbständigen Versorgungsträger, der den Arbeitnehmern einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen einräumt. Pensionsfonds unterliegen nicht den strengen Restriktionen der herkömmlichen Lebens- und Rentenversicherungen. Sie dürfen ihr Vermögen auch am Aktienmarkt anlegen, um dessen Renditechancen besser nutzen zu können. Aufgrund der starken Kursschwankungen ergeben sich allerdings höhere Risiken.
Beiträge an einen Pensionsfonds sind wie bei der Pensionskasse gemäß § 3 Nr. 63 EStG p.a. bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei. Sozialversicherungsfrei können die Beiträge bis 4 % p.a. der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angespart werden.
Die AUPU Pensionsfondsversorgung bietet auch die Möglichkeit, bestehende Versorgungsverpflichtungen aus Direktzusage oder Unterstützungskasse zu übertragen. Dies ermöglicht eine liquiditätsschonende Auslagerung von Pensionsrückstellungen nach § 3 Nr. 66 EStG und kommt den unterschiedlichen Beweggründen der Unternehmen nach.

Riesterförderung

Die Riester-Rente ist eine durch staatliche Zulagen (Grundzulage/Kinderzulage) oder Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Altersvorsorge.
Der Gesetzgeber hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2018 die Grundzulage um über 13,5 % von 154 € pro Jahr auf 175 Euro pro Jahr zu erhöhen. Es wird die volle Zulage von nunmehr 175 € gewährt, wenn mind. 4 % der Einkünfte (max. 2.100 Euro abzüglich Zulage) pro Jahr in den Riester-Vertrag eingezahlt werden. Für jedes Kind, das nach dem 31.12.2007 geboren wurde, erhält der Sparer zusätzlich noch eine Kinderzulage in Höhe von 300 € pro Jahr und Kind (für davor geborene Kinder 185 € pro Jahr). Für eine Person mit zwei Kindern, die 20 Jahre in einen Riester-Vertrag einzahlt, summieren sich allein die Zulagen durch den Staat auf 15.500 €. Zuzüglich der eingezahlten Eigenbeiträge erhöht dieses Finanzpolster die zur Verfügung stehenden Einkünfte entsprechend. Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige in der Einkommensteuererklärung die Eigenbeiträge (zuzüglich der zunächst erhaltenen Zulage) als Sonderausgaben bis max. 2.100 Euro geltend machen, was sich – je nach Einkommensverhältnissen – als noch günstiger im Vergleich zur bloßen Zulage erweisen kann. Die Differenz zwischen der steuerlichen Auswirkung des Sonderausgabenabzugs und der erhaltenen Zulage bekommt der Riester-Sparer dann von seiner Einkommensteuer abgezogen.
Die Versorgungsleistungen aus Riester-Renten werden ab 2018 in der Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei gestellt, die Steuerpflicht bleibt jedoch unverändert bestehen.
Durch die Schaffung eines neuen Freibetrags in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Riester-Renten bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht mehr voll angerechnet. Es wird ein Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro monatlich für die Bezieher dieser Leistungen gewährt. Ist die Riester-Rente höher als 100 Euro, ist der übersteigende Betrag zu 30% anrechnungsfrei.

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Engagieren Sie sich und gestalten Sie gemeinsam mit uns die Zukunft der betrieblichen Altersvorsorge!

Die Gremien des Versorgungswerkes

Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus dem Vorstandsvorsitzenden Heinz Giesen (Geschäftsführer medipa GmbH) und Arne Pfaffelhuber, Jürgen Grau (Geschäftsführer der Protec GmbH).

Die Personalleiterkonferenz

Ein weiteres Gremium des AUPU Versorgungswerkes ist die Personalleiterkonferenz. In ihr sind die Personalleiter von AUPU-Mitgliedsunternehmen vertreten. Anliegen der Konferenz ist es, Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung und deren Umsetzung in den Unternehmen zu beraten. Darüber hinaus ist der Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedsunternehmen ein wesentliches Anliegen. Um diesen Erfahrungsaustausch weiter zu fördern, wurden regionale Sprecher gewählt, die als Koordinatoren und Ansprechpartner in ihren Regionen fungieren.

 

Das Arbeitnehmerforum

Das Arbeitnehmerforum als weiteres wichtiges Organ ist mit je einem Mitglied des Betriebs- bzw. Personalrates der Mitgliedshäuser besetzt. Das Arbeitnehmerforum hat die Aufgabe, die Arbeitnehmer und deren Interessen zu vertreten und diese Sichtweise in die Diskussion einzubringen. Das Arbeitnehmerforum wird durch den Sprecherrat repräsentiert. Der Vorsitzende des Sprecherrates hat Sitz und Stimme im Vorstand des AUPU Versorgungswerk e.V. Bernd Behlert wurde zum Vorsitzenden des Sprecherrates gewählt. Alle Betriebsratsvorsitzende der Mitgliedsunternehmen sind im Arbeitnehmerforum mit Sitz und Stimme vertreten.Das Arbeitnehmerforum als weiteres wichtiges Organ ist mit je einem Mitglied des Betriebs- bzw. Personalrates der Mitgliedshäuser besetzt. Das Arbeitnehmerforum hat die Aufgabe, die Arbeitnehmer und deren Interessen zu vertreten und diese Sichtweise in die Diskussion einzubringen. Das Arbeitnehmerforum wird durch den Sprecherrat repräsentiert. Der Vorsitzende des Sprecherrates hat Sitz und Stimme im Vorstand des AUPU Versorgungswerk e.V. Bernd Behlert wurde zum Vorsitzenden des Sprecherrates gewählt. Alle Betriebsratsvorsitzende der Mitgliedsunternehmen sind im Arbeitnehmerforum mit Sitz und Stimme vertreten.
Sprecher des Arbeitnehmerforums:

  • Bernd Behlert – Vorsitzender des Sprecherrates, Betriebsratsvorsitzender Helios Vogtland Klinikum Plauen GmbH
  • Markus Rocholz – Konzernbetriebsratsvorsitzender, Gerresheimer Essen GmbH
  • Ricarda Fischer – Betriebsratsmitglied, SPZ Helios Klinikum Aue
  • Sven Brügmann – Betriebsratsmitglied, HELIOS ENDO-Klinik Hamburg GmbH
  • Helke Krompholz – Betriebsratsvorsitzende, Thüringen-Kliniken GmbH
  • Michael Neumann – Betriebsratsmitglied, HELIOS Hanseklinikum Stralsund GmbH
  • Harald Merz – Betriebsratsvorsitzender, Gerresheimer Lohr GmbH
  • Kerstin Otto-Köhler – Betriebsratsmitglied, Heinrich Braun Klinikum Zwickau
  • Agnes Richter – Betriebsratsvorsitzende, MEDIAN Klinik Wilhelmsheim
  • Wolfram Hennig-Ruitz – Konzernbetriebsratsvorsitzender, Klinikum Chemnitz gGmbH
  • Harald Steinegger – Betriebsratsvorsitzender, Helios Klinik für Herzchirurgie Karlsruhe
Der Beirat

Im Beirat sind namhafte Fachleute und Vorstandsmitglieder bedeutender gesellschaftlicher Organisationen und Firmen aus Politik, Wirtschaft sowie Wissenschaft vertreten.Im Beirat sind namhafte Fachleute und Vorstandsmitglieder bedeutender gesellschaftlicher Organisationen und Firmen aus Politik, Wirtschaft sowie Wissenschaft vertreten.Die Aufgaben des Beirats sind in folgenden Themenkreisen begründet: Der Beirat soll das Versorgungswerk im Interesse seiner Mitgliedsunternehmen sowie deren Mitarbeitern gegenüber politischen Gremien vertreten, in allen Fragen der betrieblichen Altersversorgung beraten, die Entwicklung in der aktuellen Gesetzgebung und im Zuge der Harmonisierung des europäischen Rentenrechts analysieren und für das eigene Versorgungswerk nutzbringend umsetzen.

Beiratsmitglieder:

  • Michael Hennrich – Vorsitzender des Beirats, Rechtsanwalt
  • Prof. Josef Hecken – Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses
  • Prof. Dr. Günter Neubauer – Direktor des IfG Institut für Gesundheitsökonomik
  • Dr. Peter Ramsauer – MdB Bundesminister a.D.
Der Fachausschuss

Dem Fachausschuss gehören überwiegend die Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder der Mitgliedsunternehmen an. In diesem Gremium werden praktische Fragen der betrieblichen Altersversorgung erörtert. Der Fachausschuss berät den AUPU Versorgungswerk e.V. in Fragen, die sich bei Erfüllung des Vereinszweckes stellen, diskutiert die konkrete Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung auf fachlicher Ebene und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf. Der Fachausschuss wird durch den Vorstand ernannt.Dem Fachausschuss gehören überwiegend die Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder der Mitgliedsunternehmen an. In diesem Gremium werden praktische Fragen der betrieblichen Altersversorgung erörtert. Der Fachausschuss berät den AUPU Versorgungswerk e.V. in Fragen, die sich bei Erfüllung des Vereinszweckes stellen, diskutiert die konkrete Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung auf fachlicher Ebene und zeigt Lösungsmöglichkeiten auf.

Der Fachausschuss wird durch den Vorstand ernannt.

  • Prof. Dr. Gerhard Mehrtens – Vorsitzender des Fachausschusses
  • Alfred Dänzer 
  • Hans-Joachim Eucker
  • Joachim Gemmel 
  • Dipl.-Ing. Arno Schnorrenberg
  • Ines Hofmann
  • Jens Schmidt

Die BAV Service GmbH

Als Verwalter aller Durchführungswege steht die BAV Service GmbH allen Mitgliedsunternehmen zur Verfügung.

Damit ergibt sich eine ideale Konstellation für die Personalabteilungen der beteiligten Unternehmen. Auch bei komplexen Altersversorgungssystemen bleibt der zu veranschlagende Zeitaufwand für die Personalabteilung gleich, da nach der Übergabe der Personalstandsdaten die Aufbereitung der Daten für die einzelnen Durchführungswege von der BAV Service GmbH durchgeführt wird. Zusätzlich ist die BAV Service GmbH auch in der Lage, Versorgungen anderer Risikoträger für die Mitgliedsunternehmen mit zu verwalten.

WIR ENTLASTEN SIE!

  • Aufnahme neuer Trägerunternehmen
  • Die Bearbeitung aller Leistungsfälle
  • Entlastung der Personalabteilung durch Datenpflege
  • (Diensteintritte, Dienstaustritte, Veränderungen der Beitragszahlungen)
  • Erstellung von jährlichen Dotierungsabgleichen
  • Durchführung aller für die Portabilität notwendigen Arbeitsschritte bei Arbeitgeberwechsel
  • Persönliche Betreuung durch einen Ansprechpartner
  • Schulung für Personalabteilungen
  • Unterstützung des Arbeitnehmerforums bei der Beratung von Betriebsräten

Gegründet und getragen von den Einrichtungen den Trägerunternehmen,
steht die AUPU Versorgung als Systemanbieter für die Einrichtung und Durchführung
der betrieblichen Altersversorgung diesen zur Verfügung.

Die AUPU Versorgung – Die Pluspunkte

  • Spezialist für die betriebliche Altersversorgung von Unternehmen aus der Privatwirtschaft
  • Planung und Umsetzung von individuellen Konzepten, abgestimmt auf die Bedürfnisse der Unternehmen sowie qualifizierte Beratung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs der Mitarbeiter auf Entgeltumwandlung
  • Versicherungsunabhängiges Versorgungswerk mit langjähriger Erfahrung
  • Gesicherte Rückdeckung durch Konsortium
    Spezieller Tarif (AUPU-Tarif) im eigenen Abrechnungsverband
    Externe Verwaltung
  • Alle mittelbaren Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung werden angeboten
  • Alle Geschäftsführer, Personalleiter sowie Belegschaftsvertreter haben die Möglichkeit, in den Organen und Gremien des Versorgungswerkes mitzuwirken und somit einen wesentlichen Einfluss auf dessen Entwicklung und Ausgestaltung zu nehmen
  • Regelmäßig werden Schulungen, Symposien und Fortbildungsveranstaltungen zu aktuellen Fragen und Entwicklungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung durchgeführt

Nutzen Sie ihre Vorteile und nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Jägerstraße 34
10117 Berlin
Fon +49 30 5779979-15
info@aupu.de