Inflation, Rezessionsangst und mitten drin die betriebliche Altersvorsorge

Inflation, Rezessionsangst und mitten drin die betriebliche Altersvorsorge

Kapitalmarktnahe Altersversorgung mit Garantie

Hier geht’s zum Seminar – https://www.duk.de/14-10-2022-kapitalmarktnahe-altersvorsorge-mit-garantie/

Schnell zusammengestrichen und auf später verschoben wird die betriebliche Altersvorsorge. Auf der einen Seite die wirtschaftlich unsichere Zeit und auf der anderen Seite der demografische Wandel. Bereits jetzt machen Erwerbstätige nur rund die Hälfte der deutschen Bevölkerung aus. Tendenziell verschlechtert sich das Verhältnis sogar, wenn die Babyboomer innerhalb der nächsten 10 Jahre in Rente gehen. Das macht die betriebliche Altersvorsorge jetzt so relevant wie nie. Das bedeutet nicht, dass jeder Arbeitnehmer bei der Vorsorge auf sich allein gestellt ist.

Arbeitgeber-Zuschuss intelligent gestalten (Seminar wieder in 2023)

Die seit 2022 geltende Pflicht zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis bei versicherungsförmigen Durchführungswegen kann hier, statt als Pflicht als maskierte Chance gesehen werden. Aus dem Arbeitgeberzuschuss entsteht mit den richtigen Rahmenbedingungen ein interessantes Bonussystem, welches unkompliziert über die Entgeltumwandlung als Eintrittskarte eingerichtet wird. Die Vorteile die sich aus staatlicher Förderung und steuerlichen Vergünstigungen ergeben finden Anwendung bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Der Arbeitgeber verfügt hier über einen breiten Gestaltungsrahmen für eine solche Versorgung. Der Arbeitnehmer profitiert auf unterschiedliche Weise und mit unterschiedlichen Bedingungen. Wichtig ist nur, dass es von beiden als Benefit wahrgenommen wird.

Wie genau ein innovatives Zuschusssystem aussehen kann erfahren Sie bei uns.

Online Schulungen 2022

Online Schulungen 2022

Sehr geehrte Kollegen,

da wir immer wieder Rückfragen zu grundlegenden Themen und Neuerungen der betrieblichen Altersvorsorge haben, werden wir auch im zweiten Halbjahr 2022 in regelmäßigen Abständen kurze Online-Schulungen und Diskussionsforen anbieten.

Wir hoffen, der Geschäftsführung, den Betriebsräten, den Personalabteilungen und den interessierten Mitarbeitern so die Möglichkeit zu geben, sich ORSTUNABHÄNGIG über allgemeine und speziellere Themen zu informieren.

Ein MEHRWERT für SIE und für UNS – und vor allem KOSTENFREI!

Kein Block dauert länger als 45 Minuten – überschaubarer Zeiteinsatz!

Haben Sie darüber hinaus noch weitere Themen, die Sie interessieren oder Interesse an einem Online-Austausch mit uns, schicken Sie uns einfach eine Mail: info@aupu.de

Die Übersicht der angebotenen Schulungen finden Sie auf der Startseite unterhalb der NEWS auf www.aupu.de

Die Themen der Veranstaltungen:

Mit freundlichen Grüßen,

IHR Versorgungswerk

Vorsorge ist wichtiger denn je!

Vorsorge ist wichtiger denn je!

Obwohl die Mehrheit überzeugt ist, dass sie sich im Alter finanziell einschränken muss, geht das Interesse an dem Thema Altersvorsorge zurück. Dies zeigt eine Umfrage sehr deutlich. Die Krisen der jüngsten Zeit haben dazu beigetragen, dass die Bürger immer weniger das Gefühl hätten, langfristig verlässlich planen und sparen zu können.

Für die finanzielle Absicherung im Alter interessieren sich im bundesdeutschen Durchschnitt gerade einmal noch 41 Prozent der Befragten. Dabei sinken die Leistungen, die die Bürger aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten werden, auch in den nächsten Jahren weiter. Doch die Bereitschaft vorzusorgen nimmt eklatant ab. Waren 2001 noch 45 Prozent der Befragten bereit, einiges für die Vorsorge im Alter auszugeben, so sind dies heute lediglich noch 24 Prozent.

Dabei bietet gerade die betriebliche Altersversorgung attraktive Möglichkeiten Vorsorge zu treffen. Sowohl für eine gute finanzielle Absicherung im Alter aber auch für den Fall der Berufsunfähigkeit.

Wie in bisher keiner anderen Vorsorge lassen sich die Faktoren wie „Garantie“, „Steuervorteil“ und „moderne Vorsorge“ einzigartig kombinieren.

Arbeitnehmerportal / Arbeitgeberportal

Entwickelt um den Beschäftigten die Informationen zu ihrer betrieblichen Altersversorgung direkter und digital zur Verfügung zu stellen. Positiver Nebeneffekt wir reduzieren Papier für sie, für uns und für die Umwelt.

Wir schaffen mehr Transparenz für alle. Der begünstigte Mitarbeiter kann jederzeit seine Verträge einsehen. In der Cockpit-Ansicht werden unter anderem der aktuelle Stand seiner Versorgung, die leistungsrelevanten Dokumente wie Jahresmitteilung, Leistungsausweis oder Versicherungsschein, wie auch der zuständige Ansprechpartner angezeigt – und das alles in Echtzeit.

Auch Personalabteilungen profitieren durch den direkten Fluss der Informationen, da Verwaltungstätigkeiten wie das Versenden der Jahresmitteilungen überflüssig werden.

Es können Arbeitsprozesse auf allen Seiten vermieden werden, da zum notwendigen Zeitpunkt die passenden Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Folgende Vorteile lassen sich zusammenfassen:

  • Entlastung der Personalabteilungen
  • Mehr Transparenz
  • Weniger Redundanzen

Worauf warten Sie noch – registrieren Sie sich im AUPU-Portal!

Und so einfach geht es:

Für die Anmeldung folgen Sie einfach dem Link 

https://www.aupu-portal.de

Hier finden Sie außerdem eine kleine Anleitung zur Registrierung 

https://www.aupu-portal.de/registrierung

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Hilft eine betriebliche Altersversorgung beim Recruiting?

Hilft eine betriebliche Altersversorgung beim Recruiting?

In einer aktuellen Studie wurde untersucht, ob und wie gut Beschäftigte ihre Vorsorgesituation kennen. Erschreckenderweise steigt der Anteil derer, die angeben, ihre eigene Vorsorgesituation nicht einschätzen zu können kontinuierlich und beträgt mittlerweile 24%. Weitere 50% geben an, die Vorsorgesituation nur ungefähr einschätzen zu können.

Daraus folgt ein immenser Kommunikations- und Beratungsbedarf. Dieser Bedarf existiert gerade auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Seit 2019 sinkt der Wert derer, die sich hier gut informiert fühlen auf aktuell 30%.

Der Stellenwert der betrieblichen Altersversorgung ist aber nach wie vor sehr hoch. So geben 80% der Befragten an, dass beim Jobwechsel eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung von Bedeutung ist. Hier ist eine Renaissance – gerade auch der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung zu erkennen.

Und was heißt das für die Entgeltumwandlung?

Hier geben mehr als ein Drittel der Befragten an, dass der Zuschuss des Arbeitgebers das wesentliche Argument war, sich für eine Entgeltumwandlung zu entscheiden. Dies zeigt sich auch deutlich bei unseren Mitgliedsunternehmen.

Immer mehr Arbeitgeber bieten attraktive Zuschüsse zur Entgeltumwandlung, die deutlich über den gesetzlichen Pflichtzuschuss von 15% hinaus gehen. In der Praxis sehen wir beispielsweise steigende Zuschüsse in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit. Diese Zuschüsse sehen eine Verdoppelung des Umwandlungsbetrages vor.

Eine steigende Mitarbeiterzufriedenheit, eine höhere Identifikation mit dem Arbeitgeber sowie eine deutlich verbesserte Arbeitgeberattraktivität sind die Folge.

Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie!

Entdecken Sie auch unsere Online Seminare zu diesem Thema und vielen weiteren Themen.

Das ändert sich 2022 in der betrieblichen Altersversorgung

Das ändert sich 2022 in der betrieblichen Altersversorgung

Das einzig Stetige ist der Wandel – das gilt auch und insbesondere für die betriebliche Altersversorgung. Es ist zwar nicht das Rad neu erfunden worden aber es gibt drei wichtige Änderungen bei den sog. Versicherungsförmigen Durchführungswegen, also der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds zu beachten.

Arbeitgeberzuschuss auch für sog. Bestandsverträge

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sieht einen gesetzlichen Zuschuss der Arbeitgeber von 15 Prozent der Entgeltumwandlung vor. Für Neuverträge ist er bereits seit Anfang 2019 verpflichtend. Vom 1. Januar 2022 an tritt er dann auch für Altverträge in Kraft.

Zunächst empfiehlt sich die Prüfung, ob der Zuschuss grundsätzlich gewährt werden muss. Hier kann man gegebenenfalls auf die inhaltliche Prüfung aus 2019 zurückgreifen. Sofern der Zuschuss zu gewähren ist, müsste er zusätzlich auf den bisherigen Entgeltumwandlungsbetrag geleistet werden. Da Versicherer dies höchst unterschiedlich handhaben, muss sich der Arbeitgeber in solchen Fällen für eine Alternative entscheiden. Die Zahlung in einen Neuvertrag käme dem Gesetz am nächsten.

Absenkung des Höchstrechnungszins

Ab dem 01.01.2022 sinkt der Höchstrechnungszinssatz für Versicherer auf 0,25 Prozent: Dies hat zum Teil gravierende Auswirkungen auf die Tarifkalkulation. Viele Versicherer reduzieren deshalb die sog. Beitragsgarantie auf unter 100 Prozent. Besonderes Augenmerk muss man auf die sog. Beitragszusage mit Mindestleistung legen. Hier ist dringend eine Prüfung und ggf. Anpassung der Zusageart angezeigt.

Diese Änderung gilt ausdrücklich nur für Neuverträge. Bestehende Versorgung sind davon nicht betroffen und behalten die zu Beginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen.

Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze

Nicht zuletzt hat auch die Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung Auswirkungen auf die bAV. Sie sinkt, wenn auch nur marginal, zum 1. Januar 2022 von 7.100 auf 7.050 Euro. Damit vermindert sich auch die Steuerfreigrenze von 568 Euro auf 564 Euro monatlich, die Sozialversicherungsfreiheit von 284 Euro auf 282 Euro monatlich. Für Entgeltumwandlungsvereinbarungen aus Zeiten vor 2022, die eine dieser Höchstgrenzen ausschöpfen, besteht möglicherweise Klärungsbedarf. Aufgrund des hohen Aufwands und der geringen Beträge, ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu klären, ob der Beitrag eventuell nicht abgesenkt wird.