Aktuelles

Vier Personen sitzen entspannt auf dem Boden vor einer weißen Backsteinwand und unterhalten sich mit Smartphones in der Hand

Wie die betriebliche Altersvorsorge beim Recruiting und bei der Mitarbeiterbindung hilft

Einfach aus den Vollen schöpfen Die betriebliche Altersversorgung ist mit ca. 70% das beliebteste Mitarbeiter-Benefit das sowohl von den Arbeitgebern als auch von den Mitarbeitern geschätzt wird. Jeder unserer Kunden bietet eine betriebliche Altersversorgung in unterschiedlicher Ausprägung an. Die einen bieten das gesamte Portfolio an Möglichkeiten der BAV, wie Berufsunfähigkeitsabsicherung, betriebliche Krankenversicherung usw. an. Andere bieten darüber hinaus oft auch einen Arbeitgeberzuschuss für die Mitarbeiter an bei Entgeltumwandlung. Wie kommt es dann das in den Unternehmen so wenige die betriebliche Altersversorgung nutzen? Das Bild, dass sich bei uns immer deutlicher zeigt, die wenigsten Mitarbeiter im Unternehmen wissen, dass der Arbeitgeber eine solche Unterstützung bei Ihrer Altersvorsorge oder auch bei einer Berufsunfähigkeitsabsicherung anbietet. Es ist seit der Einführung zu einer Selbstverständlichkeit geworden und wird seither vielleicht nicht mehr offen oder wenig im Unternehmen beworben. Und auch nicht nach Außen! In Stellenausschreibungen wird oft nicht mal auf die BAV hingewiesen, obwohl viele neue Mitarbeiter danach schauen. Nutzt doch die Möglichkeit die eigenen Vorteile auszuspielen und damit nicht nur neue Mitarbeiter zu finden, sondern auch die bestehenden Mitarbeiter auf die Möglichkeiten hinzuweisen. Die betriebliche Altersvorsorge und ihre ganzen Facetten, steigern maßgeblich die Identifikation mit dem eigenen Arbeitgeber und erzeugt dadurch auch eine hohe Mitarbeiterbindung. Erfahrene und wertvolle Mitarbeiter gehen nicht wenn der Arbeitgeber einen MEHRWERT bietet. Kommunikation ist der Schlüssel  Sind sie mit Ihrem Unternehmen auch präsent auf Social-Media-Kanälen, haben sie einen Newsletter, eine Unternehmenszeitung oder einen Internet-/Intranetauftritt? Wir wollen Ihnen helfen über diese unterschiedlichen Kanäle die Informationen weiter zu geben und Ihre Mitarbeiter/potentiellen Mitarbeiter zu erreichen. Hierfür haben wir eine neue Austauschplattform geschaffen über diese können sie Inhalte downloaden und direkt auf Ihre Kommunikationsmittel übertragen. Wir sind auch immer im Austausch und wollen auch Anregungen Ihrerseits erhalten um gezielt Themen und Medien aufzunehmen! Den Informationspool wollen wir Ihnen zunächst an zwei Terminen vorstellen: 22.09.2021 – 14:00 Uhr Medien für Unternehmenskommunikation 01.10.2021 – 10:00 Uhr Medien für Unternehmenskommunikation   Sie könne uns aber auch gerne direkt ansprechen!

Erschöpfte Person mit gesenktem Kopf auf einem Schreibtisch neben einem Laptop, Notizbuch und zerknüllten Notizzetteln

Frauen haben Nachholbedarf… bei der Absicherung ihrer Arbeitskraft

Der Arbeitsplatz hat sich verändert und damit auch die Belastungen für die Arbeitnehmer. Auch die statistischen Auswertungen der deutschen Aktuarvereinigung bestätigen dieses Bild. Im Vergleich der Daten vom 1997 zu 2015 sinkt zwar das Risiko für Frauen und Männer berufsunfähig zu werden – aber nicht im gleichen Maße. Bei Frauen sank das Risiko um 36% und bei den männlichen Versicherungsnehmern aber um 45%. Die allgemeine Abnahme lässt sich mit der sinkenden körperlichen Anstrengung im Arbeitsalltag vieler Berufsbilder erklären. Maschinen, Geräte und Robotik übernehmen schwere Arbeiten zum Teil oder vollständig. Doch bei einer in der Studie abgebildeten Gruppe sinkt das Risiko nicht. Die Zahlen zeigen ein völlig anderes Bild. Frauen bis 40 Jahren haben ein um 30% erhöhtes Risiko im Vergleich zu 1997. Dr. Herbert Schneidemann, der DAV-Vorstandsvorsitzender erklärt, dass „mehr Schadenfälle aufgrund psychischer Erkrankungen“ entstehen. Seit den 1990ern haben sich die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit absolut verändert. Früher waren körperliche Ursachen der Hauptgrund für eine Berufsunfähigkeit – heute sind ungefähr 32% aller Leistungsfälle bei einer Berufsunfähigkeit auf psychische Erkrankungen zurückzuführen. Und noch eine Zahl die für diesen Anstieg mitverantwortlich ist: Der Anteil der Frauen die aufgrund psychischer Erkrankungen berufsunfähig wurden liegt bei 44% und im Vergleich bei den Männern bei nur 28%. Welche Umweltbedingungen und äußeren Umstände die Zahlen beeinflussen wurde nicht ermittelt – dennoch zeigt sich Frauen unter 40 sind deutlich gefährdeter als noch vor 20 Jahren oder 30 Jahren. Schaut man sich dann die Zahlen einer anderen Umfrage eines Versicherers an sagten 12% der Frauen, dass sie für den Fall einer Berufsunfähigkeit vorgesorgt hätten. Bei den Männern liegt die Quote mit 17% um 5% höher. Das sind erschreckend niedrige Zahlen und lässt Luft nach oben und wir müssen als Versorgungswerk noch weiter Aufklärungsarbeit, vor allem auch bei Frauen leisten. Außerdem gilt bei einer Berufsunfähigkeitsabsicherung immer UMSO EHER, UMSO BESSER. „Der frühe Vogel fängt den Wurm“ ODER DAS BESSERE ANGEBOT, denn Umso früher man mit der Absicherung beginnt, desto gesünder ist man in der Regel Umso gesünder man ist, desto größer ist die Chance, alle Fragen der Dienstobliegenheitserklärung (DOE) positiv beantworten zu können AUßERDEM: Umso jünger man ist, desto niedriger ist der Beitrag! Außerdem profitieren Sie bei einer Absicherung über den Arbeitgeber von den Steuer- und Sozialabgabenersparnissen der Entgeltumwandlung – und zahlen so im besten Fall nur ca. 50% des Beitrages!   Unsere Fachberater helfen Ihren Schutzschirm zu gestalten!

Junger Gärtner sitzt erschöpft im Gewächshaus, hält eine Gießbrause mit roten Handschuhen und stützt seinen Kopf nachdenklich ab

Arbeits-, Erwerbs- oder Berufsunfähig?

Wann und wie werde ich unterstützt?  Zunächst sollte man die Begrifflichkeiten voneinander abgrenzen: Arbeitsunfähig Ist jeder Mitarbeiter der nicht arbeiten gehen kann, dies gilt zum Beispiel auch bei einer simplen Erkältungskrankheit bei der sie drei Tage nicht arbeiten können. Der Arzt stellt Ihnen dann eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, die beim Arbeitgeber eingereicht wird. Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Lohn bei länger anhaltender Krankheit 6 Wochen weiter zu zahlen. Nach den 6 Wochen springt die Krankenkasse en und zahlt das sogenannte Krankengeld aus. Dies orientiert sich an Ihrem durchschnittlichen Arbeitseinkommen der letzten 12 Monate und beträgt 70%. Der maximale Satz pro Tag ist 112,88 €. Erwerbsunfähig Bei der Erwerbsfähigkeit gilt die Arbeitskraft und beschränkt sich nicht auf ein bestimmtes Job-Feld oder Tätigkeitsfeld. Das heißt der Dachdecker der nicht mehr auf dem Dach arbeiten kann, kann aber vielleicht in einem Supermarkt als Kassierer arbeiten. Außerdem spielen für die staatliche Unterstützung noch die Stunden die geleistet werden könne eine Rolle. Siehe folgende Tabelle. Diese Erwerbsunfähigkeit muss, durch die beim Versicherungsträger (RV) angestellten Ärzte bestätigt sein.   Berufsunfähig Als Berufsunfähig gilt wer voraussichtlich mehr als 6 Monate nicht mehr in seinem bisherigen Beruf arbeiten kann. Dies ist wie man schon erahnen kann oft schon eher erreicht vor allem schließt dies generelle Probleme/Symptomatik der einzelnen Berufsbilder mit ein. Für nach dem 02.Januar 1961 geborene gibt es keinen staatlichen Berufsunfähigkeitsschutz! Was bedeutet das für mich?! KEIN SCHUTZ BEI BERUFSUNFÄHIGKEIT! Das heißt DU musst selbst vorsorgen – nutze die Vorteile des Kollektivs und schließe eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ab, ohne…. Gesundheitsfragen Ohne Berufsgruppenzuweisung Wartezeiten abstrakte Verweisbarkeit (voller BERUFSSCHUTZ!)   und genieße es dir keine Gedanken/Sorgen mehr machen zu müssen!   SPRECHEN SIE UNS AN WIR BERATEN SIE GERNE INDIVIDUELL! .

Älterer Mann mit Brille und Anzug sitzt an einem Tisch und arbeitet konzentriert an einem Laptop, umgeben von Büchern

Erwerbstätigkeit noch im Rentenalter?!

Ein Zeichen für Altersarmut? „Der Anteil von Menschen im Rentenalter, die erwerbstätig sind, hat sich binnen 10 Jahren verdoppelt. Erwerbstätige müssen bis zur Rente immer länger arbeiten. Seit 2012 steigt das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 auf 67 Jahre bis 2031, zuletzt wurde auch eine Anhebung danach auf 68 Jahre diskutiert. Schon jetzt sind ältere Menschen deutlich häufiger erwerbstätig als vor zehn Jahren: Im Jahr 2019 waren hierzulande 8 % der Menschen im Alter über 65 erwerbstätig, wie das Statistische Bundesamt mitteilt. 2009 betrug ihr Anteil noch 4 %.“ Statistisches Bundesamt Deutschland Folgt man der Studie scheint es mehrere Gründe für eine Erwerbstätigkeit im Alter zu geben Zum einen wurden die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert, das Rentenalter wird seit 2012 stufenweise bis auf 67 Jahre angehoben – bedeutet das auch zukünftig die Erwerbstätigkeit von älteren Menschen zunehmen wird Ein weiterer Grund ist der Anstieg der höheren Bildungsabschlüsse – Akademiker arbeiten im Schnitt deutlich länger Außerdem sind Menschen die arbeiten stärker sozial integriert und es scheint, dass die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für viele Menschen ein Grund ist länger dem Berufsleben treu zu bleiben. ABER für 38% aller „Noch-Erwerbstätigen“ war das Einkommen, dass sie mit der Tätigkeit erzielen die vorwiegende Quelle ihres Lebensunterhaltes – dies legt nahe, dass viele Menschen aus Angst oder unmittelbarer Betroffenheit von Altersarmut weiterarbeiten gehen. Das ist der weit schlechteste Grund in dieser Aufzählung! Was bedeutet das für mich?! Damit Sie nicht MÜSSEN, sondern DÜRFEN! Werden Sie aktiv! Prüfen Sie Ihre eigene Absicherung! Informieren Sie sich zu den verschiedenen Möglichkeiten! Lassen Sie sich beraten! Sichern Sie sich ab! Wir helfen gerne und beraten Sie individuell! SPRECHEN SIE UNS AN!   Quellen: Erwerbstätigkeit älterer Menschen – Statistisches Bundesamt (destatis.de) Anteil von Menschen im Rentenalter, die erwerbstätig sind, hat sich binnen 10 Jahren verdoppelt – Statistisches Bundesamt (destatis.de) Künftige Bevölkerungsentwicklung in Deutschland – Statistisches Bundesamt (destatis.de)   Für mehr Informationen sprechen Sie uns auch direkt an! Kontakt – AUPU Versorgungswerk e.V.

Person in hellblauem Hemd hält ein rosa Sparschwein mit beiden Händen auf einem weißen Tisch

Der Countdown läuft!

Arbeitgeberzuschuss jetzt auch für bestehende Versorgungen! Ab dem 01.01.2022 muss jetzt auch der Arbeitgeberzuschuss für bestehende Versorgungen umgesetzt werden. Im Rahmen des im Jahr 2019 beschlossenen Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde ein verpflichtender Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge beschlossen. Dieser gilt schon seit dem 01.01.2019 für neu abgeschlossene Versorgungen, aber ab Januar nächsten Jahres gilt der §26a BetrAVG dann auch für Bestandsverträge. Dies bedeutet für viele Unternehmen einen Umbruch und dieser muss organisiert werden, da alte Versorgungssysteme geprüft werden müssen ggf. entsprechende Anpassungen am allgemeinen System der betrieblichen Altersvorsorge im Unternehmen vorzunehmen sind. Hier wollen wir Ihre Fragen kurz und bündig beantworten: Wie hoch ist der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss? 15%, direkt gesetzlich unverfallbar Wer bekommt den Arbeitgeberzuschuss? Seit dem 01.01.2019 alle Neuversorgungen ab dem 01.01.2022 auch alle Altversorgungen in den Durchführungswegen Pensionskasse, Pensionsfond und/oder Direktversicherung, sofern eine Sozialversicherungsersparnis für den Arbeitgeber von mind. 15% vorliegt. (Bei Privat-Krankenversicherten Personen kann es sein dass der Arbeitgeber weniger als 15% Sozialversicherungsersparnis hat – dann kann der Zuschuss auf die tatsächliche Ersparnis heruntergebrochen werden – dies nennt man die Spitz-Abrechnung.) Dies gilt sowohl für Versorgungen nach §3Nr.63 EStG sowie für Alt-Verträge nach §40b EStG Welche Ausnahmen gib es? Findet ein Tarifvertrag Anwendung kann dieser andere Regelungen zur betrieblichen Altersvorsorge beinhalten – bei geltendem Tarifrecht kommt der verpflichtende Arbeitgeberzuschuss nicht zum Tragen. Was wenn der Arbeitgeber bereits einen Zuschuss zahlt? Sollte der bereits gewährte Zuschuss dem gesetzlichen in seiner Form entspricht also obligatorisch ist – kann er ggf. angerechnet werden. Was empfehlen wir den Arbeitgebern? Jetzt HANDELN Eine systematische Planung ist wichtig, da gerade alte und große Versorgungsbestände geprüft und ggf. angepasst werden müssen. Sprich es braucht Gespräch mit Versorgungsträgern und Versicherern – wie eine Anpassung vorzunehmen ist. KEINE Einzelfallentscheidungen Vermeintlich macht es Sinn die Spitz-Abrechnung der Fälle vorzunehmen um Beiträge zu sparen, doch bindet die Spitzabrechnung Personal und könnte am Ende weit mehr kosten als den Zuschuss zu pauschalisieren. Hier können entsprechende Versorgungsordnungen für Unternehmen sinnvoll sein. Wer schreibt bleibt! Dokumentation ist das A und O, die Umsetzung sollte entsprechend für alle Beteiligten dokumentiert und kommuniziert werden.   Wir helfen gerne, Ihre Systeme und Versorgungen zu prüfen und anzupassen ggf. auch Ihre Altersvorsorge entsprechend neuzuordnen! SPRECHEN SIE UNS AN! Die entsprechenden gesetzlichen Auszüge: Bundesfinanzministerium – Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) Außerdem können Sie sich für einen tieferen Einblick bzw. wörtliche Erläuterungen und Ideen der entsprechenden Umsetzung gerne zu unserem entsprechenden Online-Seminar anmelden. 30.07.2021 – Arbeitgeberzuschuss auf Bestandsverträge und von der Pflicht zum MEHRWERT – AUPU Versorgungswerk e.V.   Für mehr Informationen sprechen Sie uns auch direkt an! Kontakt – AUPU Versorgungswerk e.V.

Mann im grauen Anzug mit Krawatte steigt mit einem Rollkoffer eine moderne Wendeltreppe hinauf

Rechnungszinsabsenkung auf 0,25%

JETZT NOCH DEN HÖHEREN ZINS SICHERN! Ab dem 01.01.2022 wird der Rechnungszins von 0,9 auf 0,25 gesenkt Die Absenkung des Rechnungszinses wirkt sich in der betrieblichen Altersvorsorge massiv aus, da die Grundlage für die Kapital- und Rentenauszahlungen oftmals eine abgeschlossene Lebensversicherung ist. Für diese ist der Garantiezins maßgeblich und darf nicht mit einem höheren Zinssatz angeboten werden, dies soll die Kunden vor willkürlichen und übertriebenen Versprechungen schützen. Jedoch kann der Anbieter selbst wenn er besser performt keinen besseren Zins anbieten. Wer heute noch abschließt kann sich zur Berechnung der garantierten Leistungen somit noch den höheren Zinssatz sichern – einmal abgeschlossen bleibt dieser auf die gesamte Laufzeit bestehen.   Hier finden Sie noch einen Artikel der ARD zu diesem Thema: Lebensversicherungen: Garantiezins soll gesenkt werden | tagesschau.de   Warum auch beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsabsicherung jeder Tag zählt! Hier zu den Informationen

Nahaufnahme von Löwenzahn-Samen, die sich im Wind lösen und durch die Luft schweben

Die neue BKV – FLEXIBEL und INDIVIDUELL

FÜR JEDEN DAS RICHTIGE! 35 % der Befragten ist die betriebliche Krankenversicherung wichtiger als eine Gehaltserhöhung 37 % der Befragten finden die BKV interessanter als andere Benefits Unbestritten ist die Tatsache, dass die betriebliche Krankenversicherung ein gefragtes Mitarbeiter-Benefit ist. Unser neues Modell verspricht immer das passende für Jeden. Musste noch vor einem Jahr in zahllosen Sitzungen von Geschäftsführung, Personalleitung und Betriebsrat darüber verhandelt werden welche Bausteintarife kombiniert werden. Zahn und Brille? Oder doch Vorsorge und Naturtarif? Und am Ende wurde der Tarif dann wenig bis gar nicht durch die Mitarbeiter in Anspruch genommen. Hatte man sich am Anfang womöglich falsch entschieden und konnte man die Erwartungen der Mitarbeiter nicht erfüllen? Genau um dieser Fragestellung zu entgehen, gibt es nun eine neue Generation der betrieblichen Krankenversicherung. Man kann es sich für den Mitarbeiter vorstellen wie eine Prepaidkarte. Das Guthaben wir jährlich erneut aufgeladen. Dabei kann der Mitarbeiter frei entscheiden, ob und wie er das Guthaben verwendet. Dieser gutgeschriebene Betrag lässt sich in verschiedenen Bereichen einsetzen. Die Vorteile für den Arbeitgeber Gesundheit im Fokus Wettbewerbsvorteil Mitarbeiterbindung Imagegewinn Employer Branding Günstige Beiträge Die Vorteile für den Arbeitnehmer Höchstes Gut Gesundheit Leistungsvielfalt Gehaltserhöhung steht Netto zur Verfügung Beitragsvorteile für Angehörige Unkompliziert – ohne Wartezeit und Gesundheitsprüfung Komfortables Handling   Für mehr Informationen sprechen Sie uns an!

Junge Frau sitzt auf einem Stuhl, hält ein Notizbuch vor ihr Gesicht und wirkt gestresst oder überfordert.

#tenfactsabout Berufsunfähigkeitsschutz – in 10 Bildern

#1 Jeder 4. wird im Laufe seines Lebens mindestens einmal berufsunfähig. #2 Hauptursache für Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen. #3 Das Risiko bei Pflegefachkräften liegt bei ca. 60% #4 Erst wenn keine drei Stunden mehr an täglicher Arbeitszeit erbracht werden können, gewährt der Staat die Erwerbsminderungsrente. #5 50% Ablehnungsquote bei der Beantragung einer Erwerbsminderungsrente. #6 Kein Berufsschutz bei der Erwerbsminderungsrente. #7 Hohes Armutsrisiko, die Erwerbsminderungsrente deckt ca. 1/3 des Bruttolohnes #8 Bei UNS keine unendlichen Gesundheitsfragen! #9 Wir zahlen direkt bei Eintritt des Leistungsfalls! #10 Durch UNS sparen Sie sich 40-60% des Beitrages! Für mehr Informationen zum Thema Berufsunfähigkeitsschutz klicken Sie HIER! Oder vereinbaren sie sich einen Termin bei Ihrem Fachberater!

Ältere Frau mit grauen Haaren und Perlenkette unterhält sich lächelnd mit einer jüngeren Frau, die ihre Hand hält.

Altersarmut trifft oft Frauen!

Frauenrente: 685 € – Männerente: 1171 € Die meisten Rentnerinnen leben mit einer Monatsrente von im Durchschnitt etwa 685 € weit unter der Armutsgrenze von 950 € im Monat. Viele Frauen müssen diese Diskrepanz im Alter nicht spüren, denn das Haushaltseinkommen speist sich meist aus zwei Renten der Ehepartner und erhält der Partner dann eine Rente von etwa 1000 € gehört man dann schon wieder zu den Durchschnittsverdienern. Laut einer Studie von destatis leben 30% aller Rentnerhaushalte eher am unteren Einkommensrand. Warum bekommen Frauen so viel weniger? Das liegt zum einen an den unterschiedlichen Berufen und Gehaltsgruppen die Frauen und Männer während ihres Arbeitslebens belegen und zum anderen bleiben auch heute noch mehrheitlich die Frauen für Kinder- und Familienbetreuung zu Hause oder gehen dann nur noch in Teilzeit arbeiten. Das schmälert die zukünftige Rente erheblich Bei etwa 60% macht die gesetzliche Rente das alleinige Einkommen aus. Bei nur 40% aller Rentnerinnen wird die gesetzliche Rente mit Einkünften aus Betriebs-, Witwenrenten oder Mieteinnahmen aufgebessert. Und betrachtet man das Rentenniveau in den letzten Jahren so ist auch für zukünftige Generationen mit keiner Aufbesserung der Rente zu rechnen.   Viel zu wenig Menschen nutzen die Betriebliche Altersvorsorge als Sicherung vor Armut im Alter und im Gegenzug ist viel Potential für Aufklärungsarbeit und individuelle Beratungsgespräche.     Nutzen Sie auch unsere Online-Schulungen: 26.02.2021   Ich gehe in Rente und nun? – Herr Ronald Grobys 26.03.2021   Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung – Herr Jochen Baust 30.04.2021   Das Arbeitnehmerportal – Herr Arne Pfaffelhuber 28.05.2021   Betriebliche Krankenzusatzversicherung – Herr Ronald Grobys 25.06.2021   Mitarbeiter binden und gewinnen – Herr Thomas Geyer

Hände halten einen Tischkalender mit der Jahreszahl 2021, umgeben von Schreibutensilien, Schokolade und einer Tasse Kaffee.

Frohes neues JAHR!

2021 ist da und was hat sich verändert?   Aktuelle Zahlen 2021 für die BAV Beitragsbemessungsgrenze: 7.100 € im Monat 58.200 € im Jahr Sozialversicherungsfrei umgewandelt werden können (4%): 284 € im Monat 3.408 € im Jahr Steuerfrei umgewandelt werden können (8%): 568 € im Monat 6,816 € im Jahr   UNSERE ANGEBOTE FÜR SIE AUCH IN 2021: Arbeitnehmerportal (wichtig den es gibt keinen postalischen Versand mehr der Jahresmitteilungen) Online-Sprechstunden Online-Schulungen: 29.01.2021   BAV 2021 – was hat sich verändert und was ist neu? – Herr Thomas Geyer 26.02.2021   Ich gehe in Rente und nun? – Herr Ronald Grobys 26.03.2021   Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung – Herr Jochen Baust 30.04.2021   Das Arbeitnehmerportal – Herr Arne Pfaffelhuber 28.05.2021   Betriebliche Krankenzusatzversicherung – Herr Ronald Grobys 25.06.2021   Mitarbeiter binden und gewinnen – Herr Thomas Geyer

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