Online Schulungen 2022

Online Schulungen 2022

Sehr geehrte Kollegen,

da wir immer wieder Rückfragen zu grundlegenden Themen und Neuerungen der betrieblichen Altersvorsorge haben, werden wir auch im zweiten Halbjahr 2022 in regelmäßigen Abständen kurze Online-Schulungen und Diskussionsforen anbieten.

Wir hoffen, der Geschäftsführung, den Betriebsräten, den Personalabteilungen und den interessierten Mitarbeitern so die Möglichkeit zu geben, sich ORSTUNABHÄNGIG über allgemeine und speziellere Themen zu informieren.

Ein MEHRWERT für SIE und für UNS – und vor allem KOSTENFREI!

Kein Block dauert länger als 45 Minuten – überschaubarer Zeiteinsatz!

Haben Sie darüber hinaus noch weitere Themen, die Sie interessieren oder Interesse an einem Online-Austausch mit uns, schicken Sie uns einfach eine Mail: info@aupu.de

Die Übersicht der angebotenen Schulungen finden Sie auf der Startseite unterhalb der NEWS auf www.aupu.de

Die Themen der Veranstaltungen:

Mit freundlichen Grüßen,

IHR Versorgungswerk

Vorsorge ist wichtiger denn je!

Vorsorge ist wichtiger denn je!

Obwohl die Mehrheit überzeugt ist, dass sie sich im Alter finanziell einschränken muss, geht das Interesse an dem Thema Altersvorsorge zurück. Dies zeigt eine Umfrage sehr deutlich. Die Krisen der jüngsten Zeit haben dazu beigetragen, dass die Bürger immer weniger das Gefühl hätten, langfristig verlässlich planen und sparen zu können.

Für die finanzielle Absicherung im Alter interessieren sich im bundesdeutschen Durchschnitt gerade einmal noch 41 Prozent der Befragten. Dabei sinken die Leistungen, die die Bürger aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten werden, auch in den nächsten Jahren weiter. Doch die Bereitschaft vorzusorgen nimmt eklatant ab. Waren 2001 noch 45 Prozent der Befragten bereit, einiges für die Vorsorge im Alter auszugeben, so sind dies heute lediglich noch 24 Prozent.

Dabei bietet gerade die betriebliche Altersversorgung attraktive Möglichkeiten Vorsorge zu treffen. Sowohl für eine gute finanzielle Absicherung im Alter aber auch für den Fall der Berufsunfähigkeit.

Wie in bisher keiner anderen Vorsorge lassen sich die Faktoren wie „Garantie“, „Steuervorteil“ und „moderne Vorsorge“ einzigartig kombinieren.

Arbeitnehmerportal / Arbeitgeberportal

Entwickelt um den Beschäftigten die Informationen zu ihrer betrieblichen Altersversorgung direkter und digital zur Verfügung zu stellen. Positiver Nebeneffekt wir reduzieren Papier für sie, für uns und für die Umwelt.

Wir schaffen mehr Transparenz für alle. Der begünstigte Mitarbeiter kann jederzeit seine Verträge einsehen. In der Cockpit-Ansicht werden unter anderem der aktuelle Stand seiner Versorgung, die leistungsrelevanten Dokumente wie Jahresmitteilung, Leistungsausweis oder Versicherungsschein, wie auch der zuständige Ansprechpartner angezeigt – und das alles in Echtzeit.

Auch Personalabteilungen profitieren durch den direkten Fluss der Informationen, da Verwaltungstätigkeiten wie das Versenden der Jahresmitteilungen überflüssig werden.

Es können Arbeitsprozesse auf allen Seiten vermieden werden, da zum notwendigen Zeitpunkt die passenden Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Folgende Vorteile lassen sich zusammenfassen:

  • Entlastung der Personalabteilungen
  • Mehr Transparenz
  • Weniger Redundanzen

Worauf warten Sie noch – registrieren Sie sich im AUPU-Portal!

Und so einfach geht es:

Für die Anmeldung folgen Sie einfach dem Link 

https://www.aupu-portal.de

Hier finden Sie außerdem eine kleine Anleitung zur Registrierung 

https://www.aupu-portal.de/registrierung

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Hilft eine betriebliche Altersversorgung beim Recruiting?

Hilft eine betriebliche Altersversorgung beim Recruiting?

In einer aktuellen Studie wurde untersucht, ob und wie gut Beschäftigte ihre Vorsorgesituation kennen. Erschreckenderweise steigt der Anteil derer, die angeben, ihre eigene Vorsorgesituation nicht einschätzen zu können kontinuierlich und beträgt mittlerweile 24%. Weitere 50% geben an, die Vorsorgesituation nur ungefähr einschätzen zu können.

Daraus folgt ein immenser Kommunikations- und Beratungsbedarf. Dieser Bedarf existiert gerade auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Seit 2019 sinkt der Wert derer, die sich hier gut informiert fühlen auf aktuell 30%.

Der Stellenwert der betrieblichen Altersversorgung ist aber nach wie vor sehr hoch. So geben 80% der Befragten an, dass beim Jobwechsel eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung von Bedeutung ist. Hier ist eine Renaissance – gerade auch der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung zu erkennen.

Und was heißt das für die Entgeltumwandlung?

Hier geben mehr als ein Drittel der Befragten an, dass der Zuschuss des Arbeitgebers das wesentliche Argument war, sich für eine Entgeltumwandlung zu entscheiden. Dies zeigt sich auch deutlich bei unseren Mitgliedsunternehmen.

Immer mehr Arbeitgeber bieten attraktive Zuschüsse zur Entgeltumwandlung, die deutlich über den gesetzlichen Pflichtzuschuss von 15% hinaus gehen. In der Praxis sehen wir beispielsweise steigende Zuschüsse in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit. Diese Zuschüsse sehen eine Verdoppelung des Umwandlungsbetrages vor.

Eine steigende Mitarbeiterzufriedenheit, eine höhere Identifikation mit dem Arbeitgeber sowie eine deutlich verbesserte Arbeitgeberattraktivität sind die Folge.

Sprechen Sie uns an – wir unterstützen Sie!

Entdecken Sie auch unsere Online Seminare zu diesem Thema und vielen weiteren Themen.

Das ändert sich 2022 in der betrieblichen Altersversorgung

Das ändert sich 2022 in der betrieblichen Altersversorgung

Das einzig Stetige ist der Wandel – das gilt auch und insbesondere für die betriebliche Altersversorgung. Es ist zwar nicht das Rad neu erfunden worden aber es gibt drei wichtige Änderungen bei den sog. Versicherungsförmigen Durchführungswegen, also der Direktversicherung, der Pensionskasse und dem Pensionsfonds zu beachten.

Arbeitgeberzuschuss auch für sog. Bestandsverträge

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) sieht einen gesetzlichen Zuschuss der Arbeitgeber von 15 Prozent der Entgeltumwandlung vor. Für Neuverträge ist er bereits seit Anfang 2019 verpflichtend. Vom 1. Januar 2022 an tritt er dann auch für Altverträge in Kraft.

Zunächst empfiehlt sich die Prüfung, ob der Zuschuss grundsätzlich gewährt werden muss. Hier kann man gegebenenfalls auf die inhaltliche Prüfung aus 2019 zurückgreifen. Sofern der Zuschuss zu gewähren ist, müsste er zusätzlich auf den bisherigen Entgeltumwandlungsbetrag geleistet werden. Da Versicherer dies höchst unterschiedlich handhaben, muss sich der Arbeitgeber in solchen Fällen für eine Alternative entscheiden. Die Zahlung in einen Neuvertrag käme dem Gesetz am nächsten.

Absenkung des Höchstrechnungszins

Ab dem 01.01.2022 sinkt der Höchstrechnungszinssatz für Versicherer auf 0,25 Prozent: Dies hat zum Teil gravierende Auswirkungen auf die Tarifkalkulation. Viele Versicherer reduzieren deshalb die sog. Beitragsgarantie auf unter 100 Prozent. Besonderes Augenmerk muss man auf die sog. Beitragszusage mit Mindestleistung legen. Hier ist dringend eine Prüfung und ggf. Anpassung der Zusageart angezeigt.

Diese Änderung gilt ausdrücklich nur für Neuverträge. Bestehende Versorgung sind davon nicht betroffen und behalten die zu Beginn vereinbarten Rechnungsgrundlagen.

Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze

Nicht zuletzt hat auch die Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze (West) in der allgemeinen Rentenversicherung Auswirkungen auf die bAV. Sie sinkt, wenn auch nur marginal, zum 1. Januar 2022 von 7.100 auf 7.050 Euro. Damit vermindert sich auch die Steuerfreigrenze von 568 Euro auf 564 Euro monatlich, die Sozialversicherungsfreiheit von 284 Euro auf 282 Euro monatlich. Für Entgeltumwandlungsvereinbarungen aus Zeiten vor 2022, die eine dieser Höchstgrenzen ausschöpfen, besteht möglicherweise Klärungsbedarf. Aufgrund des hohen Aufwands und der geringen Beträge, ist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu klären, ob der Beitrag eventuell nicht abgesenkt wird.

Vorsorgen – statt Sorgen!

Vorsorgen – statt Sorgen!

Wie hoch ist das Risiko für eine Berufsunfähigkeit?

Das Risiko, dass man selbst berufsunfähig wird ist sehr hoch und wird durch die deutsche Aktuarvereinigung mit 25% angegeben. Das heißt jeder Vierte wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Als berufsunfähig gilt wer bestätigt durch einen Arzt, länger als ein halbes Jahr seinen Beruf zu nicht mehr als 50% ausführen kann. Die Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind vielfältig.

Der Staat zahlt doch aber eine Rente für den Fall, dass ich nicht mehr arbeiten kann?

Seit 2001 gibt es in Deutschland keine staatliche Absicherung für den Fall einer Berufsunfähigkeit mehr. Der Staat zahlt nur noch eine Erwerbsminderungsrente – hier ist allerdings kein Berufsschutz enthalten, das heißt man kann vielleicht nicht mehr als Krankenschwester arbeiten, aber als Kassiererin oder Pförtnerin schon, dann gilt es gibt keine Erwerbsminderungsrente. Außerdem wird unterschieden in teilweise und vollständige Erwerbsminderung.

Wie wirkt sich Corona und die Pandemie auf eine Absicherung aus?

Corona verunsichert sowohl die Versicherungswilligen als auch die Versicherer, da die Langzeitfolgen einer Covid-Erkrankung noch nicht abzusehen sind. Dennoch geben die Versicherer größtenteils Entwarnung und nehmen trotz einer überstandenen Covid-Erkrankung die Kunden auf.

Beim DUK-Versorgungswerk gibt es keine Gesundheitsfragen nur eine DOE, eine sogenannte Dienstobliegenheitserklärung, hier müssen keine Vorerkrankungen angegeben werden. Wichtig ist hier nur die aktuelle Arbeitsfähigkeit, vorausgegangene abgelehnte Anträge auf eine BU-Absicherung und die zurückliegenden Krankheitstage. Ergo eine überstandene Corona-Erkrankung führt nicht zu einer Ablehnung.

Welche Möglichkeiten der Absicherung gibt es?

Sie können sich natürlich privat absichern, doch die charmantere Variante ist die Absicherung über den Arbeitgeber, hier profitieren Sie von mehreren Vorteilen:

  • Keine Gesundheitsfragen – ausschließlich eine Dienstobliegenheitserklärung (vier kurze Fragen)
  • Einheitliche Berufsgruppe
  • Leistungen schon bei einer voraussichtlichen Berufsunfähigkeit von mehr als sechs Monaten
  • Bis zu 1.000 € monatliche Rente sind versicherbar
  • Direkter Versicherungsschutz ohne Wartezeit
  • Keine abstrakte Verweisbarkeit – versichert ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf
  • Durch Entgeltumwandlung spart man 50% des Beitrages – erhält aber 100% der Leistung
  • Mitnahme zum anderen Arbeitgeber und auch private Fortführung möglich
  • Infektionsklausel für alle Berufe! Es liegt auch dann eine Berufsunfähigkeit vor, wenn zu Verhinderung einer Verbreitung einer Infektionskrankheit, die Arbeit von den zuständigen Behörden untersagt wird.

Worauf muss ich achten?

Bleiben Sie bei der Wahrheit, geprüft werden Ihre Angaben nämlich erst im Leistungsfall gilt auch bei einer privat abgeschlossenen Versicherung. Eine Ungenauigkeit oder sogar Lüge wird mit einem Leistungsausschluss belegt, das heißt sie haben vielleicht lange Beiträge bezahlt und das umsonst.
Höhe im Auge behalten – absichern sollte man ca. 80% des Nettogehaltes. Gerade wenn sie frühzeitig abschließen verdienen sie noch weniger und sichern ihr noch niedriges Einkommen, doch im Laufe des Berufslebens wächst das Gehalt und der Lebensstandard – dann muss auch immer wieder die versicherte Leistung angepasst werden.
Etwas tun! Der erste Schritt ist die Auseinandersetzung mit dem Thema Berufsunfähigkeit und der Absicherung deshalb lassen sie sich beraten!

 

Keine Sorgen mehr – Termin vereinbaren!

Frohe Weihnachten!

Frohe Weihnachten!

Weihnachtswunsch

Ein Mädchen aus dem Fenster spitzt
und ein Tränchen in den Augen blitzt
mit der Hoffnung die tief in ihrem Herzen sitzt,
sie voller Vertrauen ihren Wunsch spricht:

Liebes Christkind ich wünsche mir
nicht nur für mich, sondern für alle hier.

Dass es nur noch gibt den Frieden,
dass wir uns alle lieben.

Dass wir Verständnis schaffen,
wo bisher noch Schluchten klaffen.

Dass wir einander geben
und gemeinsam leben!

Dass wir schützen unsere Erde,
damit aus Angst noch Hoffnung werde!

Nur das wünsch ich mir,
nicht nur für mich sondern für alle HIER!

Avdeev Martina