Auch in Krisenzeiten für Sie da – NEU ONLINE-SPRECHSTUNDE!

Auch in Krisenzeiten für Sie da – NEU ONLINE-SPRECHSTUNDE!

Dies sind besondere Zeiten mit besonderen Herausforderungen, vor allem im Bereich des Gesundheitswesens. Damit wir auch in Zeiten von Besuchsverboten in Krankenhäusern und Einrichtungen des Gesundheitswesens für Sie da sein können, bieten wir Ihnen Online-Sprechstunden an.

Das heißt Sie finden auf unserer Internetseite oben Ihre zuständigen Fachberater und können sich dann einen Termin im Online-Kalender buchen – unsere Kollegin/unser Kollege ist dann in diesem Zeitraum entweder telefonisch oder auch bei Absprache per Skype für Sie und Ihre Fragen da.
Es können alle offenen Fragen rund um die BAV geklärt und ein individuelles Angebot für Sie erstellt werden – auch der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge ist kein Problem.
Die Möglichkeit der Online-Beratung bietet Ihnen die Möglichkeit einen FÜR SIE passenden Termin auszuwählen und diesen egal ob von zu Hause oder auf der Arbeit wahrzunehmen.
ZEITLICH FLEXIBEL und ORTSUNABHÄNGIG – das gab es bisher noch nicht!
Aus Krisen erwachsen oft neue Chancen und Möglichkeiten – nutzen Sie Ihre Chance und buchen Sie einen Termin zur Beratung.

Wir wünschen Ihnen persönlich alles Gute und bleiben Sie gesund!

DIREKT zum Terminkalender von:
Jochen Baust
Dirk Bleickert
Sini Canjuga
Ronald Grobys
Ines Michael
Kerstin Schatz
Dirk Warschkow

Der DUK beim Rheinland-Pfälzischen Pflegetag

Der DUK beim Rheinland-Pfälzischen Pflegetag

In Rheinland-Pfalz wurde die erste Pflegekammer Deutschlands als Standesvertretung der Pflegeberufe etabliert. Bereits zum dritten Mal hat die Pflegekammer alle Pflegenden zum Pflegetag nach Mainz eingeladen. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidenten Malu Dreyer und der Präsident der Pflegekammer Rheinland-Pfalz Dr. Markus Mai begrüßten mehr als 1.000 Teilnehmer. Und auch in diesem Jahr folgte der DUK Versorgungswerk e.V. der Einladung und präsentierte sich den Teilnehmern.
Die Pflegekräfte hatten an diesem Tag die Möglichkeit, sich über neue Ideen und fachliche Initiativen zu informieren. Auch der Austausch und die Vernetzung mit den Kollegen bildete einen Schwerpunkt des Pflegetags. In kompakten, etwa 30-minütigen Vortrags-Sessions konnten die Teilnehmer zudem mehr über Themen wie die generalistische Pflegeausbildung, Gewalt in der Pflege oder die neue Berufsordnung erfahren. Anschließend tauschten sie sich in zum Teil recht lebhaften Diskussionen darüber aus. Zwischen den zahlreichen Fachvorträgen nahmen die Teilnehmer die Gelegenheit, sich bei den vertretenen Einrichtungen und Verbänden beraten zu lassen.
Auch das Informationsangebot des DUK Versorgungswerk e.V. wurde genutzt. So informierten sich Pflegende über die Vorteile einer DUK-Versorgung über den Arbeitgeber und über unsere attraktive Berufsunfähigkeitsabsicherung. Hierbei wurde vor allem deutlich, dass nach wie vor ein sehr hoher Aufklärungsbedarf besteht.

Mehr Betriebsrente durch weniger Beitragslast

Mehr Betriebsrente durch weniger Beitragslast

Endlich hat sich die Bundesregierung durchgerungen. Noch vor Weihnachten soll der Bundestag beschließen, dass die ungerechten Lasten der Doppel- und Vollverbeitragung auf Betriebsrenten mit einem Freibetrag statt der bisher geltenden Freigrenze abgemildert werden.

Der Freibetrag sieht vor, dass die derzeitige Freigrenze von 155,75 € (2020: 159,25 €) durch einen Freibetrag in gleicher Höhe ersetzt wird. Das bedeutet, dass nach erfolgreichem Beschluss im Bundestag nur noch der Betriebsrentenanteil in der Krankenversicherung beitragspflichtig ist, der die Grenze von 159,25 € übersteigt.

Dieser Kompromiss nutzt allen, die mit Betriebsrenten für ihr Alter sparen und damit lohnt sich bAV nun noch mehr!

Betriebsrenten sollen von der KV-Beitragspflicht befreit werden – Attraktivität steigt weiter

Zum 01.01.2020 könnte es soweit sein. Zukünftig sollen Betriebsrentner beim Krankenversicherungsbeitrag Ihrer Altersversorgung durch die Einführung eines Freibetrags entlastet werden.

Bisher musste jeder Betriebsrentner, dessen Rente über der Grenze von 155,75 EUR (im Jahr 2020 159,25 EUR) lag, seine Altersvorsorge voll verbeitragen. Durch die Neuregelung wird nur die Betriebsrente oberhalb dieses Betrages der Beitragspflicht unterworfen. Analog soll diese Regelung auch für Kapitalzahlungen (im Jahr 2020 19.110 EUR) Anwendung finden. Durch die geplante Regelung ergibt sich für die meisten Betriebsrenten eine Entlastung von rund 300 EUR im Jahr. Für die überwiegende Anzahl der Betriebsrentner bedeutet das eine deutliche Entlastung und wird auch für die laufenden Betriebsrenten gelten.

Für die überwiegende Anzahl der Betriebsrenten ergibt sich durch die geplante Neuregelung eine Entlastung von rund 300 EUR im Jahr. Der DUK Versorgungswerk e.V. begrüßt diesen Schritt außerordentlich, da auch wir in vielen Gesprächen mit Fachpolitikern aus allen Fraktionen regelmäßig die Notwendigkeit dieser Maßnahme zum Ausdruck gebracht haben.

Dies ist ein bedeutender und wichtiger Schritt um die Attraktivität der Betriebsrenten weiter zu steigern.

Berufsunfähigkeitsabsicherung – Steigerung der Unternehmensattraktivität

Berufsunfähigkeitsabsicherung – Steigerung der Unternehmensattraktivität

Bleiben Stellen lange unbesetzt, ist das oft ein Zeichen dafür, dass es dem Unternehmen an Attraktivität fehlt.
Die Steigerung der Attraktivität wird durch Mitarbeiterbindung gefördert. Bestmöglichste Wirkung wird erzielt, wenn die Bedürfnisse des Großteils aller Mitarbeiter befriedigt werden.
Großer Bedarf wird in der Berufsunfähigkeitsabsicherung gesehen.

Statistisch wird jeder Vierte berufsunfähig, 10 % davon sind jünger als 40 Jahre. Jeder Angestellte, der sich noch nicht selbst abgesichert hat, ist von der Versorgungslücke betroffen.

Die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente besteht darin, dass eine volle Erwerbsminderungsrente deutlich unter 1/3 des letzten Bruttogehaltes liegt. Können die Betroffenen mehr als 3 Std. tätig sein – ggf. auch in einer anderen Beschäftigung – so wird ihnen nur 1/6 des letzten Bruttogehaltes gewährt. In Zeiten der Berufsunfähigkeit, sei es durch Unfall, durch körperliche oder seelische Krankheit, plagt zudem noch das Problem des verminderten, nicht ausreichenden Einkommens.
Großer Vorteil einer BU-Absicherung über den DUK e.V sind die attraktiven Angebote.
Durch die Entgeltumwandlung können über staatliche Förderung, die drohenden Versorgungslücken geschlossen werden.

Unsere Vorteile auf einen Blick:
• Keine Gesundheitsprüfung
• Kollektive Berufsgruppe für alle (!) Mitarbeiter
• Keine Verweisung auf andere Tätigkeit
• Staatliche Förderung durch Steuer- und Sozialversicherungs-Freiheit
• Langfristige Mitarbeiterbindung und –motivation
• Vorteile im Wettbewerb um Fachkräfte

Eine BU-Absicherung über den Arbeitgeber, zeigt dem Mitarbeiter, dass das Unternehmen auch in schlechten Zeiten um sein Wohl besorgt ist!

Sprechen Sie uns gerne an!