Nov 15, 2019
Zum 01.01.2020 könnte es soweit sein. Zukünftig sollen Betriebsrentner beim Krankenversicherungsbeitrag Ihrer Altersversorgung durch die Einführung eines Freibetrags entlastet werden.
Bisher musste jeder Betriebsrentner, dessen Rente über der Grenze von 155,75 EUR (im Jahr 2020 159,25 EUR) lag, seine Altersvorsorge voll verbeitragen. Durch die Neuregelung wird nur die Betriebsrente oberhalb dieses Betrages der Beitragspflicht unterworfen. Analog soll diese Regelung auch für Kapitalzahlungen (im Jahr 2020 19.110 EUR) Anwendung finden. Durch die geplante Regelung ergibt sich für die meisten Betriebsrenten eine Entlastung von rund 300 EUR im Jahr. Für die überwiegende Anzahl der Betriebsrentner bedeutet das eine deutliche Entlastung und wird auch für die laufenden Betriebsrenten gelten.
Für die überwiegende Anzahl der Betriebsrenten ergibt sich durch die geplante Neuregelung eine Entlastung von rund 300 EUR im Jahr. Der DUK Versorgungswerk e.V. begrüßt diesen Schritt außerordentlich, da auch wir in vielen Gesprächen mit Fachpolitikern aus allen Fraktionen regelmäßig die Notwendigkeit dieser Maßnahme zum Ausdruck gebracht haben.
Dies ist ein bedeutender und wichtiger Schritt um die Attraktivität der Betriebsrenten weiter zu steigern.
Okt 29, 2019
Bleiben Stellen lange unbesetzt, ist das oft ein Zeichen dafür, dass es dem Unternehmen an Attraktivität fehlt.
Die Steigerung der Attraktivität wird durch Mitarbeiterbindung gefördert. Bestmöglichste Wirkung wird erzielt, wenn die Bedürfnisse des Großteils aller Mitarbeiter befriedigt werden.
Großer Bedarf wird in der Berufsunfähigkeitsabsicherung gesehen.
Statistisch wird jeder Vierte berufsunfähig, 10 % davon sind jünger als 40 Jahre. Jeder Angestellte, der sich noch nicht selbst abgesichert hat, ist von der Versorgungslücke betroffen.
Die Versorgungslücke der gesetzlichen Rente besteht darin, dass eine volle Erwerbsminderungsrente deutlich unter 1/3 des letzten Bruttogehaltes liegt. Können die Betroffenen mehr als 3 Std. tätig sein – ggf. auch in einer anderen Beschäftigung – so wird ihnen nur 1/6 des letzten Bruttogehaltes gewährt. In Zeiten der Berufsunfähigkeit, sei es durch Unfall, durch körperliche oder seelische Krankheit, plagt zudem noch das Problem des verminderten, nicht ausreichenden Einkommens.
Großer Vorteil einer BU-Absicherung über den DUK e.V sind die attraktiven Angebote.
Durch die Entgeltumwandlung können über staatliche Förderung, die drohenden Versorgungslücken geschlossen werden.
Unsere Vorteile auf einen Blick:
• Keine Gesundheitsprüfung
• Kollektive Berufsgruppe für alle (!) Mitarbeiter
• Keine Verweisung auf andere Tätigkeit
• Staatliche Förderung durch Steuer- und Sozialversicherungs-Freiheit
• Langfristige Mitarbeiterbindung und –motivation
• Vorteile im Wettbewerb um Fachkräfte
Eine BU-Absicherung über den Arbeitgeber, zeigt dem Mitarbeiter, dass das Unternehmen auch in schlechten Zeiten um sein Wohl besorgt ist!
Sprechen Sie uns gerne an!